Tätigkeitsfeld Logopädie
LogopädInnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die eine organische Ursache haben oder funktionell bedingt sind.
Dies können sein:
- Säuglinge und Kleinkinder mit orofazialen Problemen, Ess- und Trinkschwierigkeiten, Morbus Down, centralmotorischen Körperbehinderungen oder angeborenenen Hörstörungen
- Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs, der Aussprache, oder mit Lese – Rechtschreib – Schwierigkeiten
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen, z.B. Stottern
- Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen, z.B. nach Verkehrsunfällen
- Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen, wie z.B. nach einem Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyothrophe Lateralsklerose (ALS)
- Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung, wie z.B. ErzieherInnen, LehrerInnen
Qualifikationen
Durch regelmäßige Fortbildungen bemühen wir uns, die Qualität unserer therapeutischen Arbeit stets auf einem hohen Niveau zu halten.
Folgende Therapiekonzepte fließen in unsere Behandlungen ein:
- Castillo Morales®
- Funktionale Stimmtherapie nach Lichtenberger®
- F.O.T.T.®
- KIDS
- Lidcombe
- Logogen-Modell
- Manuelle Stimmtherapie Laryngeal® (nach Münch)
- MODAK
- Myofunktionelle Therapie nach Kittel
- Neurofunktionstherapie® (nach Rogge)
- PNF (nach Rosenberger)
- P.O.P.T. (nach Fox)
- Stimmtherapie nach Coblenzer
- Stimmtherapie nach Fernau-Horn
- Stimmtherapie nach Gall
- Stottertherapie nach Katz-Bernstein
- Stottertherapie nach Van Riper
- TAKTKIN®
- Van Riper
Logopädische Behandlungen sind Heilmittelleistungen, die von einem Arzt / einer Ärztin in Form eines Rezeptes verordnet werden.
Nur unter Vorlage dieser Verordnung können die logopädischen Leistungen (Diagnostik, Beratung, Therapie) mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Sofern notwendig und vom Arzt verordnet, kann die Therapie auch in Form von Hausbesuchen durchgeführt werden.
Im Rahmen von Kooperationsverträgen besteht eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Frühförderstellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können daher behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in Einrichtungen, z.B. Kindergärten, betreut werden.